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Steuern & Gebühren

Grund- & Gewerbesteuer

  • Hebesatz Grundsteuer A: 330 v.H.
  • Hebesatz Grundsteuer B: 210 v.H.
  • Hebesatz Gewerbesteuer: 320 v.H

Hundesteuer

  • 1. Hund jährlich: 50,00 €
  • 2. Hund jährlich: 60,00 €
  • 3. Hund jährlich: 70,00 Euro
  • jeder weitere Hund jährlich: 70,00 €
  • Listenhund: 500,00 Euro

An- und Abmeldeformular zur Hundesteuer PDF-Dokument38,48 KB04.08.2025

Satzung zur Hundesteuererhebung PDF-Dokument149,55 KB04.08.2025

Wassergebühren ab dem 01.01.2024

  • Wassergebühren: 1,45 €/m³ zzgl. MwSt.
  • Bauwasser: 96,00 € /jährlich

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße

  • bis 2,5 m³/h: 72,00 €/Jahr zzgl. MwSt.
  • bis 6 m³/h: 172,00 €/Jahr zzgl. MwSt.
  • bis 10 m³/h: 272,00 €/Jahr zzgl. MwSt.
  • über 10 m³/h: 372,00 €/Jahr zzgl. MwSt.

Zu den Beiträgen und Gebühren wird die Mehrwertsteuer (7%) in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben.

Die Verwaltungskostenpauschale für Zwischenzähler oder ähnliches beträgt 10,00 € jährlich.

Die Ortsteile Bechhofen, Kleinabenberg, Kapsdorf und Ebersbach werden von der Heidenberggruppe mit Wasser beliefert. Die Ortsteile Obersteinbach, Beerbach, Dürrenmungenau und Wassermungenau werden von der Reckenberggruppe mit Wasser beliefert.

Kanalgebühren ab 01.01.2026

Abenberg und die Ortsteile Kleinabenberg, Obersteinbach, Dürrenmungenau, Ebersbach und Kapsdorf

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße

  • bis 2,5 m³/h: 96,00 €
  • bis 6 m³/h: 144,00 €
  • über 6 m³/h: 192,00 €

Einleitungsgebühr: 2,71 €/m³

Bechhofen

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße

  • bis 2,5 m³/h: 96,00 €
  • bis 6 m³/h: 144,00 €
  • über 6 m³/h: 192,00 €

Einleitungsgebühr: 1,08 €/m³

Wassermungenau und Beerbach

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße

  • bis 2,5 m³/h: 96,00 €
  • bis 6 m³/h: 144,00 €
  • über 6 m³/h: 192,00 €

Einleitungsgebühr: 1,30 €/m³