Wichtige Informationen zur Kommunalwahl 2026
Am Sonntag, den 8. März 2026, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt.
Gewählt werden die Ersten Bürgermeister und Oberbürgermeister, Stadt-, Markt- und Gemeinderäte, Kreisräte sowie auch die meisten Landräte. Die Bürger der Stadt Abenberg wählen den ersten Bürgermeister/die erste Bürgermeisterin, 20 Mitglieder des neuen Stadtrates und die Mitglieder des Kreistags (60 Kreisräte) des Landkreises Roth.
Am Wahltag sind die Wahllokale von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Das Wahlgebiet der Stadt Abenberg ist in 11 Urnenwahlbezirke und 10 Briefwahlbezirke mit jeweils 7 Wahlhelfern pro Bezirk eingeteilt.
Sollte ein Bürgermeisterkandidat am Wahltag nicht die notwendige Mehrheit erreichen, findet die Bürgermeisterstichwahl am Sonntag, den 22. März 2026, statt.
Auf der Homepage des Landratsamts Roth wurde ein Probestimmzettel für den Kreistag veröffentlicht. Hier können Sie prüfen, ob Ihre gewünschte Stimmenvergabe gültig ist
Wer ist wahlberechtigt?
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Unionsbürger (Deutsche sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union), die das 18. Lebensjahr vollendet, seit mindestens zwei Monaten in Abenberg (Bürgermeister- sowie Stadtratswahl) bzw. im Landkreis Roth (Kreistagswahl) eine Wohnung innehaben oder sich mit Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Urnenwahl
Urnenwahl
Um am Wahltag im Wahllokal ihre Stimme abgeben zu können, erhalten alle Wähler bis spätestens 15.02.2026 eine Wahlbenachrichtigung. In dieser ist vermerkt, in welchem Wahllokal gewählt werden darf. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber zur Wahl gehen will, wendet sich in diesem Fall bitte an das Wahlamt der Stadt Abenberg.
Um wählen zu können, muss die Wahlbenachrichtigung am Wahltag zusammen mit einem amtlichem Ausweisdokument (Personalausweis, ID-Karte oder Reisepass) im Wahllokal vorgelegt werden.
Durch Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis kann vom 16.02.2026 bis 20.02.2026 zu folgenden Zeiten im Bürgerhaus geprüft werden, ob man dort eingetragen und wahlberechtigt ist:
| Montag, 16.02.2026 | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag, 17.02.2026 | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Mittwoch, 18.02.2026 | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag, 19.02.2026 | 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag, 20.02.2026 | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Briefwahl
Briefwahl
Wer am Wahltag verhindert ist oder seine Stimme nicht in einem der Wahllokale abgeben möchte, kann ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen beantragen.
Wichtig:
Aufgrund der aktuellen wahlrechtlichen Bestimmungen dürfen die Wahlscheine und somit auch die Briefwahlunterlagen frühestens ab 16.02.2026 ausgehändigt bzw. versandt werden.
Über folgende Wege können die Briefwahlunterlagen beantragt werden:
Mittels QR-Code
Scannen Sie mit Ihrem Smartphone ganz einfach den QR-Code und bestätigen die Meldung. Damit ist von Ihrer Seite auch schon alles erledigt. Die Unterlagen werden Ihnen dann ab dem 16.02.2026 ganz einfach auf dem Postweg zugesandt.
Homepage
Auf der Startseite unserer Homepage im Bereich „Wichtiges auf einen Blick“ finden Sie ab 12.02.2026 einen Button, über den Sie die Briefwahlunterlagen ebenfalls beantragen können. Auch hier werden Ihnen die Unterlagen auf dem Postweg zugesandt.
E-Mail / Fax
Unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Wohnanschrift ist eine Beantragung auch auf diesem Weg möglich. Sollte eine abweichende Zustelladresse gewünscht sein, geben Sie diese bitte ebenfalls an.
Senden Sie eine E-Mail bitte an wahlamt(@)stadt-abenberg.de, unsere Fax-Nummer lautet 09178/9880-80
Rückseite der Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ist der Antrag auf „Erteilung eines Wahlscheines“ abgedruckt. Liegt dieser Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Wahlamt im Original vor, erfolgt auch hier der Versand per Post. Sie können den Antrag auch gerne in unsere Briefkästen am Rathaus, Stillaplatz 1 oder Bürgerhaus, Stillaplatz 3 einwerfen.
Persönliche Vorsprache
Die Briefwahlunterlagen können frühestens ab Montag, 16. Februar 2026 (je nach Verfügbarkeit der Stimmzettel) bis einschließlich Freitag, 6. März 2026 (15:00 Uhr) auch persönlich im Bürgerhaus der Stadt Abenberg, Stillaplatz 3 abgeholt werden. Hierzu benötigen wir Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihr Ausweisdokument. Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung Ihrer Unterlagen bevollmächtigen, vergessen Sie bitte nicht Antrag und Vollmacht auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig auszufüllen und zweifach zu unterschreiben.
Telefonisch
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Probestimmzettel zum Ausprobieren und Lernen der Gültigkeits- und Ungültigkeitsregeln
Probestimmzettel zum Ausprobieren und Lernen der Gültigkeits- und Ungültigkeitsregeln
Auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration finden Sie einen digitalen Probestimmzettel zum Ausprobieren und Lernen der Gültigkeits- und Ungültigkeitsregeln.
Rückgabe ausgefüllter Wahlbriefe
Rückgabe ausgefüllter Wahlbriefe
Nach Ihrer Wahl können Sie die Wahlbriefe entweder bei der Post aufgeben (innerhalb Deutschlands portofrei) oder in unsere Briefkästen einwerfen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Postlaufzeiten für eine rechtzeitige Zustellung bis zum Wahltag. Damit eine Zustellung bis zum Wahltag sichergestellt werden kann, sollten die Wahlbriefe spätestens am Donnerstag, den 05.03.2026 bei der Deutschen Post eingeliefert werden. Alle bis Sonntag, 08.03.2026, 18:00 Uhr, beim Wahlamt eingehenden Wahlbriefe werden bei der Wahl berücksichtigt.
Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen kann zugleich auch ein Briefwahlantrag für eine eventuelle Bürgermeisterstichwahl am 22. März 2026 mit vermerkt werden. Wir empfehlen hiervon Gebrauch zu machen.
Sollte eine Stichwahl stattfinden und Sie haben noch keine Briefwahlunterlagen beantragt, kann eine Beantragung ebenfalls über die oben aufgeführten Wege erfolgen. Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen zur Stichwahl ist in diesem Fall bis einschließlich Freitag, 20. März 2026, 15 Uhr im Bürgerhaus der Stadt Abenberg möglich.
Alle bis zum 22. März 2026, 18 Uhr eingegangenen Wahlbriefe zur Stichwahl werden bei dieser berücksichtigt.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!
Für die reibungslose Durchführung der Kommunalwahl am 08. März 2026 und ggf. am 22. März 2026 sind wir auf die Unterstützung engagierter Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Deshalb suchen wir noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die am Wahltag in den Wahllokalen und bei der Auszählung der Stimmen mitwirken.
Alle für die Kommunalwahl 2026 Wahlberechtigten (mindestens 18 Jahre alt, EU-Staatsangehörigkeit, Wohnsitz seit mind. 2 Monaten in der Gemeinde) können Wahlhelfer werden.
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich – alle Helferinnen und Helfer erhalten eine ausführliche Einweisung vorab.
Ihre Aufgaben als Wahlhelfer/in:
- Betreuung des Wahllokals am Wahltag
- Prüfung von Wahlbenachrichtigungen und Ausweisdokumenten
- Ausgabe der Stimmzettel
- Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Wahl
- Auszählung der Stimmen nach Schließung des Wahllokals
Was bieten wir?
- Eine spannende Aufgabe im Dienst der Demokratie
- Einen Blick hinter die Kulissen der Wahlorganisation
- Ein Erfrischungsgeld (Aufwandsentschädigung)
- Eine Schulung zur Vorbereitung auf Ihre Aufgabe
Jetzt mithelfen und Teil der Kommunalwahl 2026 werden!
Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich gerne bei unserem Wahlamt.
Telefonnummer: 09178 9880-54
Wahlhelfer-Schulungen
Wahlhelfer-Schulungen
Die Schulungen für die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen finden zu folgenden Terminen im Bürgersaal der Stadt Abenberg, Stillaplatz 3, statt.
| Dienstag, 24.02.2026 | 13:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr |
| Dienstag, 24.02.2026 | 17:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr |
| Donnerstag, 26.02.2026 | 19:00 Uhr bis ca. 21:00 Uhr |
Informationen der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
Hier finden Sie die Publikation "Stimmen für die Politik vor Ort - Informationen zu den Kommunalwahlen in Bayern". Diese ist auch in gedruckter Form im Bürgerhaus, Stillaplatz 3, erhältlich.
Informationen (PDF-Dokument, 3,58 MB, 11.02.2026)
Hier finden Sie die Publikation "Einfach verstehen! Die Kommunal-Wahlen in Bayern am 08. März 2026". Auch diese ist in gedruckter Form im Bürgerhaus, Stillaplatz 3, erhältlich.
Informationen - Text in leichter Sprache (PDF-Dokument, 7,61 MB, 11.02.2026)
