Kommunale Kindertageseinrichtung, Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
- Anmeldung und Aufnahme
- Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
- Öffnungszeiten und Schließungszeiten
- Elternbeitrag / Essensgeld
- Besuchsregelung
- Krankheitsfall
- Abmeldung
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
- Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Stadt Abenberg - Kämmerei/Steueramt
AdresseStadt Abenberg - Kämmerei/Steueramt
Stillaplatz 1
91183 Abenberg
+49 9178 9880-30+49 9178 9880-30
+49 9178 9880-80+49 9178 9880-80
Kämmerei/SteueramtStillaplatz 191183 Abenberg
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
