Direkt
zum Inhalt springen,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Abenberg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate

Leistungen

Bayerische Ehrenamtskarte, Beantragung

Bürgerinnen und Bürger können auf Antrag die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten, wenn sie sich in besonderem Maße ehrenamtlich engagieren.

Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement. Sie drückt die Wertschätzung für Ihren täglichen Einsatz im Ehrenamt aus, der besonders anerkannt und belohnt werden soll. Zum Beispiel durch:

  • attraktive Preisenachlässe von großen Marken und Herstellern
  • Freien Eintritt bei staatlichen Einrichtungen wie Museen, Burgen, Schlössern und der Seenschifffahrt auf dem Tegernsee, dem Ammersee, dem Königssee und dem Starnberger See,
  • Vergünstigungen beim Besuch von Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wie z. B. Theatern, Freizeitparks,
  • Rabatte und Nachlässe bei kommunalen Einrichtungen und privaten Anbietern, wie z. B. Schwimmbäder, Apotheken, Friseure oder Gastronomiebetrieben,
  • überregionale Verlosungen zur Teilnahme an exklusiven Veranstaltungen

Die Bayerische Ehrenamtskarte kann über die eigene Landkreis- oder Stadtgrenze hinaus bei allen bayerischen Akzeptanzpartnern eingesetzt werden.

Die blaue Ehrenamtskarte ist ab ihrer Ausstellung 3 Jahre gültig, das Ablaufdatum ist auf der Karte aufgedruckt. Die goldene Ehrenamtskarte hat eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer. Beide Varianten sind nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) gültig.

Weiterführende Informationen sind über „Weiterführende Links“ aufrufbar.

  • Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in der Sie wohnen, hat die Ehrenamtskarte eingeführt.
  • Die blaue Ehrenamtskarte ist drei Jahre gültig. Sie erhalten diese, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
    • derzeitiges ehrenamtliches Engagement seit mindestens zwei Jahren entweder mit durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder mit 250 Stunden pro Jahr
    • Besitz einer gültigen Jugendleitercard (Juleica)
    • derzeitiger Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, BFD)
    • aktiver Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr (mit abgeschlossener Truppmannausbildung beziehungsweise mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA))
    • derzeitige ehrenamtliche Tätigkeit als Einsatzkraft im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung
    • als Reservistin oder Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirk- oder Kreisverbindungskommandos waren.
  • Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten Sie, wenn Sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen:
    • ehrenamtliches Engagement seit mindestens 25 Jahren entweder mit durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder mit 250 Stunden pro Jahr
    • Inhaberin oder Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
    • Feuerwehrdienst, Rettungsdienst oder Einsatz in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes mit Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG)
    • als Reservistin oder Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie seit mindestens 25 Jahren entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirk- oder Kreisverbindungskommandos waren.

Für beide Varianten gilt: Die Aufwandsentschädigungen, die für das Engagement gewährt werden, dürfen üblicherweise den jährlichen Freibetrag (840 €
Ehrenamtspauschale bzw. 3.000 € Übungsleiterfreibetrag) nicht übersteigen.

Die Ehrenamtskarte wird auf Antrag erteilt. Sie können sie beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes beantragen. Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt muss die Ehrenamtskarte eingeführt haben.

Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die Ehrenamtskarte neu zu beantragen, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.

Landkreise und kreisfreie Städte, die die Ehrenamtskarte einführen wollen, wenden sich an das Zentrum Bayern, Familie und Soziales.

Die blaue Ehrenamtskarte kann nur von aktuell aktiven Ehrenamtlichen beantragt werden. Für in der Vergangenheit liegendes Engagement kann keine Ehrenamtskarte ausgestellt werden.

 

keine

  • Bestätigung über den Umfang Ihrer ehrenamtlichen ArbeitBestätigung des Vereins / der Organisation in dem / der Sie sich engagieren über den Umfang Ihrer ehrenamtlichen Arbeit.

Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich: Landratsamt Roth

Landratsamt Roth

AdresseLandratsamt Roth
Weinbergweg 1
91154 Roth
+49 9171 81-0+49 9171 81-0
+49 9171 81-1328+49 9171 81-1328

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)