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Leistungen

Zweite Juristische Staatsprüfung, Anmeldung

Ehemalige Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich nicht mehr im Vorbereitungsdienst oder Ergänzungsvorbereitungsdienst befinden und die Zweite Juristische Staatsprüfung ablegen möchten, müssen sich hierfür anmelden.

Die Zweite Juristische Staatsprüfung vermittelt die Befähigung zum Richteramt, § 5 Abs. 1 Deutsches Richtergesetz (DRiG), und die Qualifikation für den Einstieg in der vierten Qualifikationsebene der Fachlaufbahnen Justiz sowie Verwaltung und Finanzen. Sie ist Abschlussprüfung und Qualifikationsprüfung im Sinn des Leistungslaufbahngesetzes und wird vom Landesjustizprüfungsamt durchgeführt.

Es finden jährlich zwei Prüfungstermine der Zweiten Juristischen Staatsprüfung statt. Ehemalige Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich nicht mehr im Vorbereitungsdienst bzw. Ergänzungsvorbereitungsdienst befinden und nicht bereits durch das zuständige Oberlandesgericht zur Prüfung zugelassen wurden, müssen sich, wenn sie die Prüfung ablegen möchten, hierfür eigenständig anmelden.

Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare werden im Rahmen des Vorbereitungsdienstes bzw. Ergänzungsvorbereitungsdienstes grundsätzlich durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten des jeweiligen Oberlandesgerichts zur Prüfung zugelassen und melden sich nicht selbst über das Anmeldeportal zur Prüfung an.

Eine Anmeldung zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung ist nur für ehemalige Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare notwendig, die sich nicht mehr im Vorbereitungsdienst bzw. Ergänzungsvorbereitungsdienst befinden.

Die Anmeldung für die Zweite Juristische Staatsprüfung ist für ehemalige Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die nicht mehr im Vorbereitungsdienst bzw. Ergänzungsvorbereitungsdienst stehen, nur über das elektronische Anmeldeportal möglich (siehe unter "Online-Verfahren").

Für die Anmeldung zur Prüfung benötigen Sie ein Nutzerkonto der BayernID. Es genügt eine Registrierung per Benutzername und Passwort, höhere Sicherheitslevel werden selbstverständlich auch akzeptiert.

Nach erfolgreichem Abschluss des Online-Anmeldevorgangs erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Anmeldung per E-Mail. Sofern der Bekanntgabe von Bescheiden in den Postkorb der BayernID zugestimmt wurde, wird die Entscheidung über die Zulassung elektronisch übermittelt. Sofern dem nicht zugestimmt wurde, wird die Entscheidung über die Zulassung schriftlich bekanntgegeben.

Die Anmeldung ist nur für den jeweils nächsten Prüfungstermin möglich. Der Anmeldezeitraum beginnt am 1. April für den zweiten Prüfungstermin des Jahres bzw. am 1. Oktober für den ersten Prüfungstermin des Folgejahres und endet jeweils vier Monate vor Beginn der Prüfung.

Für die Wiederholung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung zur Notenverbesserung wird eine Gebühr eingeführt. Die Entrichtung der Notenverbesserungsgebühr (650 Euro für die Zweite Juristische Staatsprüfung) wird ab dem Prüfungstermin 2026/2Voraussetzung für die Zulassung zum Notenverbesserungsversuch sein.

Die Notenverbesserungsgebühr ist unter Angabe der genannten PK-Nummer sowie des Vor- und Nachnamens des Prüflings wie folgt zu entrichten:

Überweisung an:
Empfänger: Staatsoberkasse Bayern
IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15
Betrag: 650,00 EUR
Verwendungszweck: PK-Nr. 2521.9700.0054; Nachname, Vorname

oder per ePay Bayernunter Angabe der PK-Nr. 2521.9700.0054

Ein Zahlungsnachweis (pdf) muss zeitgleich mit der Anmeldung zur Prüfung dem Landesjustizprüfungsamt vorgelegt werden. Bitte senden Sie diesen per Mail und unter Angabe des Prüfungstermins an das Landesjustizprüfungsamt (pruefungsamt@stmj.bayern.de).

  • Bei der Anmeldung müssen grundsätzlich keine Unterlagen eingereicht werden.

    Eine Ausnahme besteht ab dem Prüfungstermin 2026/2 bei der Anmeldung zur Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung. Hier muss ein Nachweis über die Entrichtung der Notenverbesserungsgebühr zeitgleich mit der Anmeldung dem Landesjustizprüfungsamt vorgelegt werden. Nähere Informationen finden Sie unter "Kosten" bzw. im Rahmen des Online-Anmeldeformulars.

  • §§ 5 ff. Deutsches Richtergesetz (DRiG)
  • §§ 57 ff. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO)

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

AdresseBayerisches Staatsministerium der Justiz
Prielmayerstr. 7
80335 München
+49 89 5597-01+49 89 5597-01
+49 9621 96241-0179+49 9621 96241-0179

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)