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Leistungen

Betriebsaufgabe, Steuerliche Abmeldung

Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte einstellen oder verlegen, müssen Sie Ihr zuständiges Finanzamt informieren.

Bei vorläufiger oder endgültiger Einstellung bzw. der Verlegung einer

  • gewerblichen Tätigkeit,
  • selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit oder
  • land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit

benötigt das Finanzamt eine umgehende Information. Gleiches gilt bei

  • Beendigung der Beteiligung an einer Personengesellschaft,
  • Auflösung einer Körperschaft oder
  • Auflösung eines Vereins oder einer Vereinigung (z.B. Bau-Arbeitsgemeinschaften).

Im Falle der Auflösung einer Körperschaft, einer Vereinigung oder einer Vermögensmasse gilt eine Frist von einem Monat nach Eintritt des meldepflichtigen Ereignisses. Diese Frist ist auch im Fall der Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes zu beachten.

Wenn Sie Ihr Gewerbe, Ihre land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit oder eine Betriebsstätte bei der Gemeinde abmelden oder ummelden, gibt die Gemeinde diese Information an das Finanzamt weiter und Sie müssen nichts weiter veranlassen.

In allen anderen Fällen müssen Sie selbst das Finanzamt informieren. Teilen Sie in diesem Fall dem Finanzamt formlos mit, wann Sie welche Tätigkeit eingestellt oder verlegt haben. Bitte reichen Sie die mit der Ab- oder Ummeldung im Zusammenhang stehenden Verträge oder Beschlüsse mit ein.

  • die endgültige Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit
  • die schriftliche Mitteilung an das Finanzamt (formlos oder via ELSTER)
  • für Gewerbetreibende zusätzlich die Abmeldung beim Gewerbeamt.

Die steuerliche Abmeldung oder Verlegung Ihres Unternehmens oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit sollten Sie möglichst schriftlich mit einem einfachen Brief vornehmen. Ein Vordruck ist nicht zu verwenden.

Regelmäßig innerhalb eines Monats Information des Finanzamtes

keine

  • Erforderliche Unterlage/n

    mit der Ab- oder Ummeldung in Zusammenhang stehende Verträge oder Beschlüsse

  • §§ 85, 88, 90, 93, 97, 137 und 138 Abgabenordnung (AO)

Finanzamt Mittelfranken-Ost

AdresseFinanzamt Mittelfranken-Ost
Schubertstr. 10
91052 Erlangen
+49 9131 121-0+49 9131 121-0

Hessisches Ministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)