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Leistungen

Dienstunfähigkeit, Beantragung der Untersuchung zur Feststellung der dauernden Dienstunfähigkeit für Beamtinnen/Beamte des Freistaates Bayern

Die Überprüfung der dauernden Dienstunfähigkeit einer Beamtin/eines Beamten des Freistaates Bayern erfolgt in den Medizinischen Untersuchungsstellen (MUS) der Regierungen in den Sachgebieten Gesundheit. Die Beauftragung hierzu erfolgt durch die zuständige Personalstelle.

Medizinische Gutachten und Zeugnisse zur Überprüfung der Dienstunfähigkeit können u.a. Folgendes beinhalten:

  • Prüfung, ob die Beamtin/der Beamte gesundheitlich in vollem Umfang dauerhaft zur Erfüllung ihrer/seiner Dienstpflichten in der Lage ist
  • Empfehlung von medizinischen oder therapeutischen Maßnahmen, wenn diese noch nicht ausgeschöpft sind
  • Darlegung gesundheitsbezogener Leistungseinschränkungen (positives und negatives Leistungsbild), bzw. Funktionseinschränkungen und die Prognose über die voraussichtliche Dauer

Der/Die Dienstvorgesetzte entscheidet über das Vorliegen:

  • der Dienstfähigkeit
  • der dauernden Dienstunfähigkeit

Die Ernennungsbehörde entscheidet über das Vorliegen:

  • einer begrenzten Dienstfähigkeit/Teildienstfähigkeit
  • anderweitiger Verwendungsmöglichkeiten
  • einer vorzeitigen Ruhestandsversetzung
  • der Voraussetzungen für die Anordnung medizinischer bzw. therapeutischer Maßnahmen

Die Überprüfung auf das Vorliegen einer dauernden Dienstunfähigkeit oder einer begrenzten Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten des Freistaats Bayern erfolgt auf Antrag des Dienstvorgesetzten oder auf eigenen formlosen Antrag der Beamtin/des Beamten bei der zuständigen Personalstelle.

Der Untersuchungsauftrag wird von der zuständigen Personalstelle schriftlich an die Medizinische Untersuchungsstelle der jeweilig zuständigen Bezirksregierung erteilt. Von dieser werden die Beamtinnen und Beamten schriftlich zur amtsärztlichen Untersuchung geladen.

Der/Die Dienstvorgesetzte soll, wenn aus ihrer/seiner Sicht Anhaltspunkte für eine dauernde Dienstunfähigkeit der Beamtin/des Beamten gegeben sind, spätestens aber nach einem zusammenhängenden Zeitraum krankheitsbedingter Fehlzeiten von drei Monaten ein Zeugnis der Gesundheitsverwaltung („amtsärztliches Zeugnis“) über das mögliche Vorliegen einer dauernden Dienstunfähigkeit der Beamtin/des Beamten einholen.

keine

Im Regelfall findet die medizinische Untersuchung innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach Erteilung des Untersuchungsauftrages statt.

  • Anforderung von UnterlagenDie Medizinische Untersuchungsstelle fordert nach Erhalt des Untersuchungsauftrags direkt bei der Beamtin/dem Beamten Unterlagen an (insbesondere Beurteilungsgrundlage, Arztbriefe/Klinikbefunde).
  • Nachträgliches Hochladen von Unterlagen im Online VerfahrenSofern Unterlagen nachgereicht werden (z. B. Befunde oder Atteste), ist zunächst erneut das Online-Verfahren zu öffnen. Anschließend sind Name und Geburtsdatum einzugeben. Danach ist ohne weitere Angaben bis zur Seite „Erklärung und Anlagen“ zu navigieren, um die entsprechenden Dokumente hochzuladen.

  • § 26 Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)
  • § 27 Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)
  • Art. 65 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG)
  • Abschnitt 8 Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (VV-BeamtR)
  • Art. 5 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)

Regierung von Mittelfranken

AdresseRegierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0+49 981 53-0
+49 981 53-1456+49 981 53-1456

Dienstvorgesetzte

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)