Pressemitteilung
Erstelldatum01.04.2026
Pressemitteilung
Bürgermeisterstichwahl in Abenberg: Keine Neuauszählung erforderlich
Abenberg, 31. März 2026 – Nach der Bürgermeisterstichwahl vom 22. März 2026 steht das Wahlergebnis in Abenberg endgültig fest. Die amtierende Bürgermeisterin Susanne König wurde mit einem knappen Vorsprung von drei Stimmen in ihrem Amt bestätigt.
Von insgesamt 3.151 abgegebenen Stimmen waren 3.135 gültig. 16 Stimmzettel mussten als ungültig gewertet werden, da eine eindeutige Willensbekundung der Wählerinnen und Wähler nicht erkennbar war. Auf Susanne König entfielen 1.569 Stimmen, auf den Gegenkandidaten Manfred Lunkenheimer 1.566 Stimmen.
Trotz des äußerst knappen Wahlausgangs wird keine erneute Auszählung der Stimmen vorgenommen. Wie Wahlleiterin Heidi Berger mitteilt, ergaben sich im Rahmen der Prüfung des Wahlergebnisses keinerlei Hinweise auf Unregelmäßigkeiten oder Fehler bei der Stimmenauszählung. Die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt durch den zuständigen Wahlausschuss unter Beachtung der geltenden Verfahrensvorschriften. Dabei werden die Ergebnisse sorgfältig geprüft und etwaige Unstimmigkeiten aufgeklärt. Eine vollständige Neuauszählung setzt jedoch konkrete Anhaltspunkte voraus, die Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Auszählung begründen. Solche Anhaltspunkte lagen im vorliegenden Fall nicht vor.
Auch ein am 23. März 2026 eingereichter Antrag der Abenberger Bürgerliste auf eine vollständige Neuauszählung aller Stimmzettel vor der formellen Ergebnisfeststellung konnte daher nicht berücksichtigt werden.
Um aber etwas Ruhe in die Angelegenheit zu bringen, wurde beschlossen, noch in der Wahlausschuss-Sitzung von den insgesamt 16 Wahlbezirken 5 erneut auszuzählen. Auch in dieser stichprobenartigen Auszählung ergaben sich keine Auffälligkeiten, weshalb der Wahlausschuss das abschließende Ergebnis zur Bürgermeisterstichwahl feststellte.
Die Wahlleitung dankte den Wahlausschuss-Mitgliedern und allen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für ihren engagierten Einsatz und die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.
